Das ungarische Kinderschutzgesetz

Im Folgenden stellen wir den Gesetzestext des neue ungarischen Gesetzes „1. Änderung des Gesetzes XXXI von 1997 über den Schutz von Kindern und die Vormundschaftsverwaltung“ in deutscher Sprache dar.

In der aktuellen Diskussion ist schon vieles gesagt worden und die Meinungen und Emotionen gehen weit auseinander. Sicher ist dennoch, dass die wenigsten Menschen den tatsächlichen Wortlaut des Gesetzestextes kennen. Anbei finden Sie ihn zur Vertiefung der Diskussion.

Anbei stellen wir Ihnen auch zwei Links zu einen Zeitungsinterview mit dem Tagesspiel und einen Radiointerview von Herrn Dr. Gerhard Papke (Präsident der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland e.V.) ein, in dem Herr Dr. Papke dieses Gesetz in dem Zusammenhang darstellt.

https://wdrmedien-a.akamaihd.net/medp/podcast/weltweit/fsk0/246/2466029/wdr2_2021-06-23_gerhardpapkefdpentscheidungderuefarichtig_wdr2.mp3

https://www.tagesspiegel.de/politik/beleuchtungs-affaere-mit-ungarn-kann-nicht-sein-dass-jetzt-alle-vor-der-regenbogenflagge-salutieren-muessen/27311910.html


Die Übersetzung des Gesetzes auf Deutsch
(Quelle: Tichys Einblick)

1. Änderung des Gesetzes XXXI von 1997 über den Schutz von Kindern und die Vormundschaftsverwaltung

Abschnitt 1

(1) Im Untertitel „Die Ziele und Grundsätze des Gesetzes“ des Gesetzes XXXI aus dem Jahr 1997 über den Schutz von Kindern und die Vormundschaftsverwaltung (im Folgenden „Gyvt.“) wird folgender Abschnitt 3/A hinzugefügt:

„Abschnitt 3/A

Im Rahmen des Kinderschutzsystems schützt der Staat das Recht der Kinder auf eine ihrem Geburtsgeschlecht entsprechende Selbstidentität. ”

(2) In den Gyvt. wird folgender Abschnitt 6/A angefügt:

„Abschnitt 6/A

Um die Erfüllung der Ziele dieses Gesetzes und die Verwirklichung der Rechte des Kindes zu gewährleisten, ist es verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Inhalte zugänglich zu machen, die pornografisch sind oder die Sexualität in unangemessener Weise darstellen oder die eine Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, eine Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagieren oder darstellen. ”

3. Änderung des Gesetzes XLVIII von 2008 über die Grundbedingungen und bestimmte Beschränkungen für wirtschaftliche Werbetätigkeiten

Abschnitt 3

In § 8 des Gesetzes XLVIII von 2008 über die Grundbedingungen und bestimmte Beschränkungen wirtschaftlicher Werbetätigkeiten wird der folgende Absatz (1a) angefügt:

„(1a) Es ist verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Werbung zugänglich zu machen, die Sexualität in unzulässiger Weise darstellt oder die Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagiert oder abbildet. ”

5. Änderung des Gesetzes CLXXXV von 2010 über Mediendienste und Massenkommunikation

Abschnitt 9

(1) § 9 (1) des Gesetzes CLXXXV von 2010 über Mediendienste und Massenkommunikation (im Folgenden „Mttv.“) wird durch die folgende Bestimmung ersetzt:

„(1) Mit Ausnahme von Nachrichtensendungen, politischen Informationssendungen, Sportsendungen, Programmvorschauen, politischer Werbung, Teleshopping, Werbung für Gemeinschaftseinrichtungen und öffentlichen Bekanntmachungen haben Mediendiensteanbieter, die lineare Mediendienste anbieten, alle Programme, die sie ausstrahlen wollen, in eine der Kategorien nach den Absätzen (2) bis (7) einzustufen. “

(2) § 9 Abs. 6 Mttv. wird durch folgende Regelung ersetzt

„(6) Programme werden in die Kategorie V eingestuft, wenn sie geeignet sind, die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen negativ zu beeinflussen, insbesondere weil sie als zentrales Element Gewalttätigkeit, die Propagierung oder Darstellung einer Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität oder die unmittelbare, naturalistische oder grundlose Darstellung von Sexualität enthalten. Diese Programme werden als „nicht geeignet für Zuschauer unter achtzehn Jahren“ eingestuft. “

(3) Dem § 32 des Mttv. wird folgender Absatz (4a) angefügt:

„4a) Programme gelten nicht als Werbung für öffentliche Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen, wenn sie geeignet sind, einen negativen Einfluss auf die angemessene körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen auszuüben, insbesondere dadurch, dass sie als zentrales Element die unentgeltliche Darstellung von Sexualität, Pornografie, die Propagierung oder Darstellung der Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität enthalten. “

(4) § 168/A Abs. 1 Mttv. wird durch folgende Regelung ersetzt

„(1) Der Medienrat erstellt unter Berücksichtigung der Erfahrungen des Vorjahres bis zum 1. Dezember des dem betreffenden Jahr vorangehenden Jahres einen jährlichen Aufsichtsplan und veröffentlicht ihn innerhalb von fünfzehn Tagen auf seiner Internetseite. Der Medienrat erstellt seinen jährlichen Aufsichtsplan mit besonderem Augenmerk auf die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Minderjährigen. Der Medienrat stellt die Kohärenz der von ihm erstellten Aufsichtspläne sicher. Die Pläne können auf der Grundlage der Erfahrungen aus dem ersten Halbjahr zum Ende des betreffenden Halbjahres überprüft werden; die Pläne können vom Medienrat erforderlichenfalls geändert werden. Geänderte Aufsichtspläne werden vom Medienrat innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Änderung auf seiner Website veröffentlicht. “

(5) § 179 Abs. 2 Mttv. wird durch folgende Regelung ersetzt

„(2) Werden im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Absatzes 1 Probleme festgestellt und wird gegen dieses Gesetz oder die betreffenden Bestimmungen des Pressefreiheitsgesetzes verstoßen, ist der Medienrat verpflichtet, den Mitgliedstaat, dessen Rechtshoheit der in Absatz 1 genannte Mediendiensteanbieter unterliegt, zur Durchführung wirksamer Maßnahmen aufzufordern. In einem solchen Ersuchen hat der Medienrat den Mitgliedstaat aufzufordern, Maßnahmen zur Beseitigung der vom Medienrat benannten Verstöße zu ergreifen. “

6. Änderung des Gesetzes CCXI von 2011 über den Schutz von Familien

Abschnitt 10

(1) § 1 Abs. 1 des Gesetzes CCXI aus dem Jahr 2011 über den Schutz von Familien (im Folgenden „Csvt.“) wird durch die folgende Bestimmung ersetzt:

„(1) Der Staat schützt die Institutionen der Familie und der Ehe auch wegen ihrer Würde und ihres Wertes an und für sich, insbesondere die Beziehung zwischen Eltern und Kindern, bei denen die Mutter eine Frau und der Vater ein Mann ist. “

(2) § 1 Abs. 2 des Ksvt. erhält folgende Fassung:

„(2) Der Schutz organisierter familiärer Beziehungen und die Verwirklichung des Rechts der Kinder auf eine ihrem Geburtsgeschlecht entsprechende Selbstidentität spielen eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung ihrer körperlichen, geistigen und sittlichen Gesundheit. “

(3) In der Csvt. wird folgender Abschnitt 5/A angefügt:

„Abschnitt 5/A

Zum Schutz der in diesem Gesetz genannten Ziele und zum Schutz von Kindern ist es verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Inhalte zugänglich zu machen, die pornografisch sind oder die Sexualität in unzulässiger Weise darstellen oder die eine Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, eine Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagieren oder darstellen. “

7. Änderung des Gesetzes CXC von 2011 über die nationale öffentliche Erziehung

Abschnitt 11

(1) In § 9 des Gesetzes CXC von 2011 über die nationale öffentliche Erziehung (nachfolgend „Nktv.“) wird der folgende Absatz (12) hinzugefügt:

„(12) Bei der Durchführung von Aktivitäten, die die sexuelle Kultur, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung und die sexuelle Entwicklung betreffen, sind die Bestimmungen des Artikels XVI (1) des Grundgesetzes besonders zu beachten. Solche Aktivitäten dürfen nicht auf die Propagierung der Abweichung von der Selbstidentität entsprechend dem Geburtsgeschlecht, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität gerichtet sein. “

(2) Im Untertitel 7 des Nktv. wird folgender Abschnitt 9/A angefügt:

„Abschnitt 9/A

(1) Eine Person oder Organisation mit Ausnahme eines Mitarbeiters, der als Lehrer in einer Bildungs- und Erziehungseinrichtung angestellt ist, einer Fachkraft, die in einer solchen Einrichtung Schulgesundheitsdienste erbringt, und eines staatlichen Organs, das an einem mit einer solchen Einrichtung abgeschlossenen Kooperationsvertrag beteiligt ist, darf eine im Unterricht oder anderweitig organisierte Aktivität für Schüler, die sich auf die Sexualkultur, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, die sexuelle Entwicklung, die schädlichen Auswirkungen des Drogenkonsums, die Gefahren des Internets und jede Form der körperlichen oder geistigen Gesundheitsentwicklung (im Sinne dieses Abschnitts im Folgenden „Programm“) bezieht, nur dann durchführen, wenn sie von dem durch Gesetz bestimmten Organ registriert ist.

(2) Die Daten im Register nach Absatz (1) gelten als aus Gründen des öffentlichen Interesses zugängliche Daten, die auf der Website des durch Gesetz zur Führung des Registers nach Absatz (1) bestimmten Organs veröffentlicht werden müssen.

(3) Das Register gemäß Absatz (1) muss Folgendes enthalten:

a) Titel des Programms,

b) Kontaktdaten und

ba) Name einer natürlichen Person Programmeigentümer oder

bb) Name und Sitz eines Organisationsprogrammbesitzers,

c) Angabe der Art der öffentlichen Erziehungseinrichtung, in der das Programm durchgeführt werden soll,

d) Datum der Registrierung und Zeitraum (Schuljahr), in dem das registrierte Programm in einer öffentlichen Erziehungseinrichtung durchgeführt werden kann, und

e) Thema des Programms.

(4) Das zur Führung eines Registers nach Absatz 1 bestimmte Organ ist berechtigt, Daten im Register nach Absatz 1 bis zum Zeitpunkt ihrer Löschung aus dem Register zu verarbeiten. “

(3) Dem § 79 der Nktv. wird folgender Absatz (8) angefügt:

„(8) Stellt die für öffentliche Erziehungsaufgaben zuständige Behörde bei einer Untersuchung fest, dass eine Bildungs- und Erziehungseinrichtung gegen die Bestimmungen des § 9/A Abs. 1 verstoßen hat, so hat sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Leiter der Einrichtung und die Person oder das Mitglied der Organisation nach § 9/A Abs. 1 einzuleiten, die die Tätigkeit ausüben, die nicht in dem dort genannten Register eingetragen ist. “

(4) Dem § 94 Abs. 1 der Nktv. wird folgender Buchstabe j) angefügt:

(Der für Bildung zuständige Minister wird ermächtigt,)

„j) das nach § 9/A Abs. 1 zur Führung des Registers befugte Organ zu benennen und die näheren Voraussetzungen für die Eintragung sowie die näheren Bestimmungen über die Führung und Veröffentlichung des Registers festzulegen,“

Aktuelle Situation zur Einreise nach Ungarn am 01.09.2020

Zusammenfassung der Meldung der österreichischen Wirtschaftskammer hinsichtlich Geschäftsreisen:

Einreise nach HU

HU führt ab 1. September an seinen Grenzen wieder Grenzkontrollen ein. Ab dem 1. September dürfen ausländische Staatsbürger nach HU nur in begründeten Ausnahmefällen (s. unten) bzw. aus triftigen Gründen einreisen. Die Grenzkontrollen sollen am 1. Oktober wieder außer Kraft treten.

Quelle und gesamte Informationen: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-ungarn.html#heading_Einreise_und_Reisebestimmungen__Personenverkehr_

* HU Staatsbürger und auch deren ausländische Familienangehörige werden bei der Einreise nach HU einer Gesundheitskontrolle unterzogen

* Folgende Personen sind mit HU Staatsbürgern gleichgestellt:

Die über eine Daueraufenthaltsberechtigung in HU verfügen, und diese mit offiziellen Dokumenten nachweisen können bzw. deren Familienangehörigen

Ausnahmen vom Einreiseverbot (ohne Test- und Quarantänepflicht):

* Güterverkehr

* Mitarbeiter von Firmen, die mit einer HU Firma verbunden sind bzw. zu einer Firmengruppe gehören, bei Reisen zu Geschäftszwecken

Hierzu muss glaubhaft nachgewiesen werden, dass die Reise zu Geschäftszwecken zwischen den verbundenen Unternehmen (Mutter-, Tochter- und Schwesterfirmen, Zweigniederlassungen, Betriebsstätten und Handelsrepräsentanzen bzw. gem. einschlägigem Gesetz auch Baustellen, die länger als 3 Monate bestehen) erfolgt. Als Nachweis empfehlen wir unser entsprechendes Formular (Link: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/ungarn-bestaetigung-geschaeftsreisen-zweisprachig_1.docx) für Geschäftsreisen und einen Firmenregisterauszug oder eine Bestätigung über die steuerliche Registrierung.

* Berufspendler d.s. Staatsbürger der Nachbarstaaten und HU Staatsbürger, die in den Nachbarländern wohnen und in HU arbeitstätig sind bzw. in HU lebende Staatsbürger, die in den Nachbarländern arbeiten (letztere bei der Rückreise nach HU) mit 30 km-Begrenzung von der Staatsgrenze und für einen Aufenthalt von 24 Stunden im jeweils andere Land (Formular für Berufspendler:  https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/ungarn-bestaetigung-arbeitgeber-zweisprachig_1.docx)

Grenzschliessung ab 1. September

Ungarn kehrt angesichts steigender Infektionszahlen zu den bei der ersten Corona-Welle praktizierten Regelungen zurück. Ab dem 1. September dürfen ausländische Staatsbürger nur noch mit einem triftigen Grund nach Ungarn einreisen.
Aus dem Ausland heimkehrende Ungarn sowie in Ungarn müssten in jedem Fall in eine 14 tägige Quarantäne, oder zwei im Abstand von zwei Tagen durchgeführte Negativ-Tests vorlegen, erklärte Gergely Gulyás, Kanzleramtsminister. Diese beiden Tests müssen in Ungarn durchgeführt werden, ausländische Tests werden nicht akzeptiert. Die Aufrechterhaltung des Transitverkehrs wird sichergestellt, für Sportveranstaltungen werden Sonderregelungen getroffen.
Die jetzt getroffenen Maßnahmen werden zunächst einen Monat in Kraft bleiben.

Quelle:
Budapester Zeitung
https://www.budapester.hu/inland/corona-krise-erneute-grenzschliessungen/

DUG-Delegationsreise 2019 nach Budapest

Die Deutsch-Ungarische Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland (DUG) veranstaltete vom 09.-11. Oktober 2019 eine Delegationsreise nach Ungarn. Das vielfältige Besuchsprogramm war gekennzeichnet durch vertrauensvolle und respektvolle Gespräche zu verschiedenen Themen rund um die deutsch-ungarische politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Beziehungen. In der Akademie der Wissenschaften wurde der Wolfgang Kessler-Preis der DUG für die Forschungsarbeit von Bewässerung in der Landwirtschaft verliehen. Im Ministerium für Innovation und Technologie wurden die Schwerpunkte der ungarischen Wirtschaftspolitik von József Várpár dargestellt. Die Vorsitzende des deutsch-ungarischen Jugendwerks Maren Schoening referierte über 30-jährige Jubiläum des paneuropäischen Picknicks in Sopron im August 2019 und die stellte die Projekte vor, in der sich Jugendliche aus Ungarn und Deutschland zusammenbringen. Staatssekretär Attila Steiner (Ministerium für Justiz und Beziehungen zur EU) stellte in einen offenen Dialog den aktuellen Stand des Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen Verstöße derRegierung gegen Grundrechte nach Artikel 7 der EU-Verträge da.
Der Vizepräsident der Ungarischen Nationalversammlung István Jakab stellte bei seinem Empfang im ungarischen Parlament die Wichtigkeit zwischen Deutschland und Ungarn gerade auch im Bereich der Landwirtschaft da. In dem Gespräch in der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland mit dem berichtet Klaus. D. Streicher (Stellvertreter des Botschafters) über die deutsch-ungarischen Beziehungen. Dabei legte er den Focus darauf, wie die politischen Beziehungen seit den gemeinsamen Feierlichkeiten zum 30-jährigen Jubiläum in Sopron im Beisein von der deutschen Bundeskanzlerin Merkel und dem ungarischen Ministerpräsident sich verbessert haben und was die Gemeinsamkeiten sind. In der deutschsprachigen Andrássy-Universität wurde von der Hochschulleitung einerseits über das Thema „Central European University“ diskutiert und anderseits stellte der Chefredakteur und Gründer der deutschsprachigen Budapester Zeitung Jan Mainka den Presse- und Medienmarkt in Ungarn im Vergleich zu Deutschland dar.

Auf der Suche nach neuer Gemeinsamkeit

Das deutsch-ungarische Forum in Berlin war ein weiterer, behutsamer Schritt hin zu einem „Neustart“ in den Beziehungen. Die Außenminister beider Länder traten gemeinsam auf.

Von Boris Kálnoky

 

Als „Deutscher und Europäer“ präsentierte sich Deutschlands Außenminister Heiko Maas in seiner Rede am 10. September im Aus­wärtigen Amt vor deutschen und un­garischen Jugendlichen. Sein mit ihm auftretender ungarischer Amtskollege Péter Szijjártó hingegen als Ungar und Mitteleuropäer.

Vorsichtige Annäherung

Das brachte die unterschiedlichen Wellenlängen im Denken zwischen Ber­lin und Budapest auf den Punkt. Zu­gleich aber war es, kaum drei Wochen nach dem symbolträchtigen und über­raschend harmonisch verlaufenen Tref­fen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán in Sopron zum 30. Jahres­tag des Paneuropäischen Picknicks am 19. August, ein weiteres Indiz für eine vorsichtige Annäherung zwischen bei­den Ländern.

Die beiden Außenminister eröffneten gemeinsam das diesjährige Deutsch-Un­garische Forum in Berlin. So prominen­te Gäste ist das Forum nicht gewohnt: Schon der gemeinsame Auftritt wurde daher von Beobachtern als Schritt auf­einander zu bewertet.

Szijjártó hatte vor dem Treffen der Zeitung „Die Welt“ gegenüber von ei­nem „Neustart“ gesprochen, den er „mit Außenminister Maas erreichen möch­te“. Man achte aufs Detail: „mit“ Maas, gemeinsam also. Es klang, als sei das Bestreben beiderseitig. Dazu passte, dass Maas bereits vor einem Jahr eine „neue Ostpolitik“ verkündet hatte: ein stärkeres Zugehen auf die Länder Ost­mitteleuropas.

Szijjártó wünschte sich denn auch ei­nen neuen Respekt im Umgang mitei­nander, Respekt auch für manche Un­terschiede in den Auffassungen. Zumal sich die Ansichten beider Länder bei den meisten Themen deckten.

Stimmige Symbolik

Der thematische Schwerpunkt des deutsch-ungarischen Forums war der­selbe wie bei Merkels Besuch in Sopron: 30 Jahre Grenzöffnung. Daran aufge­hängt sollte auch über das deutsch-un­garische Verhältnis damals und heute nachgedacht werden, und über dessen Rolle für die Zukunft Europas.

Um diese Elemente herum hatten das deutsch-ungarische Jugendwerk, die Budapester Andrássy-Universität und letztlich die beiden Außenministe­rien eine zweitägige Konferenz in Ber­lin organisiert.

Zuvor legten Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und Ungarns Par­lamentspräsident László Kövér einen Kranz zum Gedenken der Opfer des Kommunismus nieder, und diskutierten im Bundestag deutsche und ungarische Parlamentarier mit Jugendlichen aus beiden Ländern. Auf der ungarischen Seite waren unter anderen Minister a.D. Zoltán Balog und Familienstaatssekretä­rin Katalin Novák gekommen, sowie der stellvertretende Parlamentspräsident Csaba Hende – alles zentrale Figuren der ungarischen Deutschland-Politik. Die Symbolik stimmte, der Aufwand war groß, die Besetzung prominent. Aber so ganz harmonisierten die Re­den der beiden Außenminister dann doch nicht.

Allgemein gehaltene Floskeln von Maas

Maas sagte inhaltlich im Grunde über­haupt nichts. Nach einführenden Worten des Dankes an Ungarn für die damalige Öffnung des Eisernen Vorhangs kamen gewohnte, allgemein gehaltene Floskeln: Europa gut, Abschottung und Nationa­lismus schlecht, Europas Demokratie in steter Gefahr, die es abzuwehren gelte durch eine Besinnung auf gemeinsame Werte. Die EU sei der Garant der Demo­kratie und Rechtsstaatlichkeit, und müs­se gegen Angriffe geschützt werden.

Ungarn kritisierte er mit keinem Wort, aber doch klang da der klassische Duktus insbesondere von Maas’ Partei, der SPD, gegenüber Ungarn durch: Das von Viktor Orbán regierte Land gilt dort noch mehr als bei Teilen der CDU und mittlerweile auch der CSU allgemein als „autoritäres Regime“ und „Problem für Europa“.

Dennoch bedankte sich Ungarns Fa­milienstaatssekretärin Katalin Novák, zugleich Vizepräsidentin der Regie­rungspartei Fidesz und eine wichtige Gestalterin der ungarischen Deutsch­landpolitik, auf Twitter artig für die „schöne Rede“. Da war klar, dass die ungarische Seite tatsächlich um einen neuen Ton des Miteinanders bemüht ist.

Faktenreiches Angebot von Szijjártó

Szijjártós Rede war anders gelagert – voller Fakten und Informationen, letzt­lich ein selbstbewusst und kämpferisch, aber nicht konfrontativ vorgetragenes Angebot an Deutschland, Ungarn und das weiter gefasste Mitteleuropa als strategischen Partner zu umarmen.

Wann immer Deutschland und Un­garn, Deutschland und Mitteleuropa gut zusammenarbeiten, bewegen sie viel, sagte Szijjártó. Von dieser Zusammen­arbeit Deutschlands und Mitteleuropas werde letztlich Europas Zukunft abhän­gen, sein Platz in der Welt, seine Wett­bewerbsfähigkeit.

Zur Illustration betonte er die wirt­schaftlichen Leistungen der Visegrád-Gruppe (die „V4“ – Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei). Mit besonderer Genugtuung erfülle es ihn, dass der Handel Deutschlands mit den V4 im ver­gangenen Jahr das Volumen des deut­schen Handels mit Frankreich um mehr als 70 Prozent übertroffen habe. Von den vier EU-Ländern mit dem stärksten Wirtschaftswachstum, sagte er, gehör­ten drei zur Visegrád-Gruppe.

V4 statt Frankreich – kodiert in die­se Bemerkungen war die ungarische Vorstellung, Deutschland möge die his­torische deutsch-französische Zusam­menarbeit als „Herz der EU“ um eine weitere strategische Kooperation mit Ostmitteleuropa erweitern oder gar ersetzen. Wozu deutsche Diplomaten manchmal anmerken, anders als der deutsch-französische Handel sei jener zwischen Deutschland und den V4 oft „konzerninterner Handel“, also Handel zwischen den Niederlassungen deut­scher Konzerne in Ostmitteleuropa und ihren deutschen Mutterfirmen.

Szijjártó plädiert für ein Europa starker Nationalstaaten

Anders als Maas, der gar nicht kon­kret auf die deutsch-ungarischen Be­ziehungen einging, äußerte sich Szi­jjártó dazu sehr direkt: Man sei sich einig im Ziel eines starken Europas, es gebe aber Differenzen bei der Fra­ge, wie man dorthin gelangen könne. Ungarn sei überzeugt, dass nur ein Europa starker Nationalstaaten stark sein könne. Trotz Einigkeit in vielen Bereichen werde es angesichts der sehr reellen und schwerwiegenden He­rausforderungen in der Zukunft auch weiterhin inhaltliche Auseinanderset­zungen geben, aber wenn diese „mit gegenseitigem Respekt“ ausgetragen würden, dann sei solcher Streit um In­halte letztlich gut für Europa.

Das also war der Spannungsbogen: Wo Maas davon sprach, gemeinsam De­mokratie und Rechtsstaat zu schützen, sprach Szijjártó von gesundem Streit um die richtigen Lösungen zu Fragen wie Migration, Wettbewerbsfähigkeit und Welthandel. Immerhin lag die Be­tonung auf beiden Seiten beim Gemein­samen – etwa als Szijjártó erwähnte, Ungarn werde künftig gemeinsam mit dem deutschen Roten Kreuz Hilfe leis­ten für Flüchtlingslager im Libanon, als Teil einer Politik, Fluchtursachen in den Ursprungsländern zu verringern.

Verhaltenere Stimmung – positiver Ton

Insgesamt war die Stimmung etwas verhaltener als beim Treffen zwischen Merkel und Orbán am 19. August in So­pron. Aber der Ton blieb dennoch positiv. Selbst zum Thema Rechtsstaatlichkeit konnte sich ein ranghoher ungarischer Vertreter am Rande der Konferenz ge­gebenenfalls eine Einigung auf einen neuen europäischen Mechanismus vor­stellen, aber „der Weg dorthin ist noch lang“ und es werde „sehr von den De­tails abhängen“. Konkret geht es um einen deutsch-belgischen Vorschlag vom vergangenen März, eine Art institutionalisierten Meinungsaustausch zu Fragen der Rechtsstaatlichkeit zwi­schen den EU-Mitgliedern zu schaffen, um die gegenseitige Verständigung zu erleichtern.

Weiterer Erfolg für das deutsch-ungarische Jugendwerk

Übrigens bedeuteten das Treffen in So­pron und das jetzige deutsch-ungarische Forum in Berlin eine Art Durchbruch für das deutsch-ungarische Jugendwerk (DUJ), das beide Veranstaltungen maß­geblich mit organisierte. Das DUJ ist erst wenige Jahre alt, aber mittlerweile unter der ehrenamtlichen Führung von Maren Schoening zu einem so zentralen Element der deutsch-ungarischen Bezie­hungsarchitektur geworden, dass Au­ßenminister Maas in Berlin die Arbeit des Jugendwerkes bereits ausdrücklich und öffentlich lobte.

Anders als etwa das deutsch-franzö­sische oder das deutsch-polnische Ju­gendwerk ist das DUJ keine staatlich gegründete Stiftung mit entsprechen­der Finanzierung, sondern eine von beiden Ländern politisch unterstützte private Initiative. Inzwischen wäre es vielleicht an der Zeit, diese Arbeit nicht nur zu loben, sondern durch eine sta­bile staatliche Finanzierung zu unterstützen. Bislang hangelt sich das DUJ nämlich von Projektförderung zu Pro­jektförderung und weiß nie, wie das nächste Jahr finanziell aussehen wird. Falls deutsche Unternehmer in Ungarn nach einem guten Zweck für Spenden suchen – das Jugendwerk ist bestimmt ein solcher.

Quelle: Budapester Zeitung

Der Brief des ungarischen Botschafters ans ZDF

An Herrn Dr. Thomas Bellut, Intendant Zweites Deutsches Fernsehen
Berlin, den 4. September 2019

Sehr geehrter Herr Intendant,

das ZDF hat am 4. September 2019 zur Hauptsendezeit ein »Dokudrama« zu den Ereignissen von vor vier Jahren ausgestrahlt. Ohne Zweifel ist das Thema (nicht nur) in Deutschland von besonderem öffentlichen Interesse. Unter Wahrung der geschriebenen und ungeschriebenen Regeln meines Berufes und der gebotenen Achtung für die deutschen Bürger und Politiker kommentiere ich die damit verbundenen internen Debatten nicht öffentlich. Ich verfolge sie lediglich und natürlich berichte ich darüber in angemessener Form an meine Hauptstadt.

Nun gab es in dem erwähnten Film derart viele Elemente, die Objektivität und Tatsachen missen haben lassen, und in Form von „Einspielungen“ eine Reihe von Anspielungen auf mein Land und seinen mehrfach demokratisch gewählten Ministerpräsidenten, dass ich mich gezwungen sehe, darauf zu reagieren.

Was die ethischen und moralischen Normen verletzenden Passagen und Andeutungen angeht, kann ich nur hoffen, dass die Autoren und Machersie mit ihrem Gewissen vereinbaren können.

Aber ich beschränke meine ins Traurige spielende Frustration auf die Tatsachen. Der „Mythos vom Budapester Ostbahnhof“ ist nicht neu. Die auch im Film immer wiederkehrende Behauptung, alles hätte hier und jetzt seinen Anfang genommen und wäre Quelle aller Probleme, läuft der schlichten geographischen Realität, den Bestimmungen des internationalen und europäischen Rechts und den Ereignissen vom Sommer und Herbst 2015 diametral entgegen.

Der 4. September war einer von vielen Tagen in der seit Monaten andauernden Migrationskrise. Ich selbst hattedamals, noch als Ständiger Vertreter bei der EU in Brüssel, meinen Kollegen schon Wochen zuvor signalisiert, dass die Zahl der täglich eintreffenden illegalen Migranten bereits die zehntausender Marke überschreitet. Kenntnis und Verständnis der Situation belegt kaum etwas deutlicher als die Tatsache, dass das Bundesministerium des Innern am 19. August, zwei Wochen bevor sich der „Marsch der Hoffnung“ in Bewegung setzte, die Zahl der bis zum Jahresende erwarteten Zuwanderer auf 800.000, also auf das Doppelteder bis dahin geltenden Schätzung, korrigiert hatte. Es waren dann am Ende –wenn ich mich nicht irre –890.000. Nicht unerwähnt lassen sollten wir auch den Tweet des BAMF vom 25. August über die Aussetzung der Anwendung der DublinVerordnungen, der der Zuwanderung durchaus eine neue Dynamik verlieh.

Auch sollte man die simple geographische Gegebenheit berücksichtigen, dass den Budapester Ostbahnhof mehr als 1000 km von der Außengrenze der EU und des Schengenraumes trennen. Beachten wir internationales Recht (Art. 31 der Genfer Konvention) oder europäisches Recht (Schengener Grenzkodex, Dubliner Verordnung) sind zwei Dinge festzuhalten: Die illegalen Einwanderer sind auf ihrem Weg durch nicht weniger als fünf oder sechs Staaten gezogen, in denen ihr Leben nicht in Gefahr war, sie also keine Flüchtlinge mehr waren. Zudem ignorierten sie bewusst alle Dubliner und Schengener Regelungen, denn ihnen war klar, wohin siewollten.

Ungarn hat mit der Entscheidung europäische Regelungen durchzusetzen große materielle, politische und moralische Risiken auf sich genommen. Wir haben weder Dank noch Anerkennung erwartet, dafür wurden uns täglich unbegründete Kritik und moralische Belehrungen zuteil. Seitdem sind vier Jahre vergangen, die Dinge haben sich langsam wieder in Richtung der Einhaltung von Recht und Ordnung bewegt, schrittweise gelingt es uns Ordnung und Humanität miteinander in Einklang zu bringen, doch die realitätsfremde, und von Fall zu Fall an Ehrverletzung grenzende Propaganda hört nicht auf.

Jedenfalls kann ich nur erneut und immer wieder anbieten, dass ich dem ZDF und anderen öffentlich-rechtlichen oder privaten Medien bei Interesse an den Tatsachen oder dem ungarischen Standpunkt jederzeit bereitwillig zur Verfügung stehe.Es wäre an der Zeit statt Schmutzkampagnen und Fiktionen,die die geografische Realität außer Acht lassen und als Wahrheit präsentieren,die Fakten gewähren zu lassen.

Mein beruflicher Werdegang hat es mit sich gebracht, dass ich die Ereignisse sowohl 1989 (damals als für die DDR zuständiger Referent des ungarischen Außenministeriums) als auch im Sommer und Herbst 2015 (zunächst als ständiger Vertreter bei der EU, dann ab Oktober 2015 als Botschafter in Berlin) aus unmittelbarer Nähe verfolgen konnte. Den ersten Stein aus der Mauer, die das eigene Volk eingeschlossen hielt, haben die Ungarn herausgeschlagen. 2015 hat sich Ungarn für die Einhaltung und Durchsetzung europäischen Rechts und für denSchutz der Lebensform und des Wirtschaftsmodells, die die Grundlage der EU bilden, und des durch Schengen geschützten Binnenmarktes eingesetzt, und den illegalen Zustrom über die grüne Grenze gestoppt.

Grundlage und ein natürlicher Zug unseres gemeinsamenDaseins und unserer Zusammenarbeit ist, dass wir die Welt in manchen Fällen aus anderemBlickwinkel und durch andere Sichtweise betrachten. Situationen wie diese zu klären gelingt jedoch nur auf der Basis von Respekt für unser Gegenüber und für die Tatsachen. Der von Ihnen gezeigte Film tut keinem dieser Kriterien Genüge.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Péter Györkös

Zukunft Personal in Köln – HR Technologie B2B Event mit Ungarn

Bereits seit 20 Jahren vernetzt die europäische Leitmesse „Zukunft Personal“ vom 17. – 19. September 2019 als Impulsgeber Menschen und Märkte in den Bereichen Recruiting & Attraction, Corporate Health, Digital Learning, Future of Work und Startup. Dieses Jahr bietet das EnterpriseEurope Network NRW gemeinsam mit HEPA Export Promotion Agency aus Ungarn die Möglichkeit, gezielt mit ungarischen HR Anbietern ins Gespräch zu kommen.

Fünfzehn Firmen aus Budapest und Umgebung reisen nach Köln, um Ihre Technologien und Recruitingansätze vorzustellen und in Deutschland Kooperationspartner zu finden. Eine Auflistung der Teilnehmer inklusive Kurzzusammenfassung finden Sie hier (link). Gesucht werden Partner aus den Bereichen Lohnbuchhalter, Mobilität, Gesundheitspflege, Bildungsdienstleister, Organisationsentwicklung, Assessment Center, Change Management, Tech Start-Ups und Firmen auf der Suche nach temporären Arbeitskräften.

Nutzen Sie Ihre Chance, vernetzen Sie sich mit ungarischen Anbietern und erhalten Sie ein kostenfreies Tagesticket für die Messe! (Anzahl begrenzt, nach Eingang der Anmeldung).

Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Terminvereinbarung. Die Gespräche finden auf der Messe am ungarischen Gemeinschaftsstand oder am Stand der jeweiligen Anbieter zwischen 9:00 und 17:40 Uhr statt.

Kontakt:
Susanne Jakobs, Tel.: 0208 30004 41, Mail: sj@zenit.de
Cornelia Schwizer, Tel.: 0208 30004 15, Mail: cs@zenit.de

Veranstaltungsort:
Kölnmesse GmbH
Messeplatz 1 Business Area, Halle 3
50679 Köln

Familien-, Demographie- und Gesellschaftspolitik in Ungarn

Familien-, Demographie- und Gesellschaftspolitik in Ungarn:
Wie wir durch starke Familienpolitik eine höhere Geburtenrate erreichen

Am 17.06.2019 stellte die ungarische Staatsministerin Katalin Novák im Hayek-Club Frankfurt am Main die Maßnahmen der ungarischen Regierung vor um nachhaltige Bevölkerungstrukturen zu schaffen, da in der Vergangenheit in Ungarn und Europa zu wenige Kinder geboren wurden.

Die Folgen sind gravierend: Die Alterung steigert die sozialen Lasten, die die Erwerbstätigen schultern müssen. In Ländern mit geringer Arbeitslosigkeit ist der Fachkräftemangel ein limitierender Faktor für das Wachstum von Unternehmen. Die „Unterjüngung“ bremst tendenziell Innovationskraft und technischen Fortschritt. Hinzu kommen außerökonomische Folgen des Geburtenmangels. Kann und soll Zuwanderung die Lücke füllen?
In Ungarn verfolgt die Regierung eine Politik, die explizit die Steigerung der Geburtenrate anstrebt.

In den Jahren ab 2010 bis heute wurden folgenden Maßnahmen eingeführt:
 
Die Ausgaben zur Unterstützung von Familien betragen 4,8 % des BIP und haben sich von 2010 bis 2019 verdoppelt. Als Folge hat sich die Fruchtbarkeitsrate von 1,23 Kinder Mutter um 22 % auf 1,49 Kinder pro Mutter erhöht und die Abtreibungen sind um 33,5 % gesunken. Die Beschäftigungsrate von Frau stieg von 50,2 % auf 62,3 % und die
Eheschließungen um 42,3%. Da viele Maßnahmen positive Effekte hinsichtlich der Zunahme von Geburten hatten, wurde 2019 ein Aktionsplan mit folgenden Maßnahmen beschlossen:
 

1.) 31.000 Euro staatliche Unterstützung für junge Ehepaar (Kredit)
2.) Erweiterung der staatlich geförderten Kredite für den Wohnungserwerb
3.) Senkung des Hypothekendarlehns (Teiltilgung der Darlehn durch die Geburt von Kindern)
4.) Betreuung von der Einkommensteuer für Frauen mit 4 oder mehr Kindern
5.) Staatliche Unterstützung zum Kauf eines familientauglichen Fahrzeuges für Großfamilien
6.) Erweiterung der Anzahl von Kinderkrippenplätzen.
7.) Recht der Großeltern auf geförderten Erziehungsurlaub

Die komplette Rede vom 17.06.2019 in deutscher Sprache finden Sie auf dem YouTube-Kanal des Hayek-Clubs Frankfurt am Main:

ZalaZone – Teststrecke der Zukunft

2016 beschloss die ungarische Regierung, ein einzigartiges Projekt in die Wege zu leiten. Eine Fahrzeugteststrecke. Doch nicht für gewöhnliche Kraftwagen, sondern für Autos der Zukunft. Derzeit entsteht in der Nähe des westungarischen Zalaegerszeg eine Teststrecke, auf der die Autos der Zukunft schon bald auf Herz und Nieren geprüft werden sollen.

Die Entstehungsphase

Das als ZalaZone bezeichnete Projekt wurde im April 2017 in Angriff genommen und erstreckt sich auf einem 265 Hektar großen Gebiet. In das modernste, autoindustrielle Projekt Mitteleuropas sollen insgesamt rund 42 Milliarden Forint investiert werden. Neben Automobilen Projekten werden hier auch Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und der Infrastruktur getestet werden können. Zur Verwirklichung all dieser Ziele pflegt ZalaZone auch enge Beziehungen zu verschiedenen Universitäten in Ungarn. Der Grund dafür, dass das 240 Kilometer von Budapest entfernte Zalaegerszeg als Standort gewählt wurde, ist, dass sich in der Region zahlreiche Autohersteller und Zulieferer befinden.

Aufbau der Teststrecke

Die Testbahn beinhaltet verschiedene Strecken, die jeweils unterschiedliche Situationen und Fahrbahnbedingungen simulieren. Erbaut werden die Strecken in drei Etappen. Die erste begann 2018 und endete bereits im Januar 2019. Dabei wurden zunächst die wichtigsten Module entwickelt: etwa der dynamische Parcours (eng.: dynamic surface), der Handlingkurs (eng.: handling course), der Bremsparcours (eng.: braking surfaces) und die Landstraßen sowie ein Drittel der „Smart City Zone“. In einer zweiten Etappe wird derzeit der ovale Hochgeschwindigkeitsparcours (eng.: high-Speed oval), die Autobahn und weitere Strecken der „Smart City Zone“ errichtet. In der letzten Etappe sollen die sogenannten „schlechten Straßen“, die Steigungen, Lärmtestsabschnitte und die Wasserbecken errichtet werden.

Ziele von ZalaZone

Das wichtigste Ziel des ZalaZone-Projekts ist die Schaffung einer komplexen und einzigartigen Testumgebung für die vollständige Prüfung selbstfahrender und elektrisch angetriebener Fahrzeuge. Die Forschung und die Entwicklungstests, die hier stattfinden, könnten mit dazu beitragen, dass es zukünftig weniger Staus gibt, die Menschen bequemer an ihr Ziel kommen und dabei auch noch viel Zeit sparen. Die ZalaZone soll voraussichtlich bis Ende 2020 fertiggestellt werden.